Geschäfts-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen

Ing.-Büro Döbelt
Steuerungstechnik und Datenkommunikation

1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag für beide Teile ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Vertragsinhalt

3. Lieferung

4. Nachlieferungsfrist

5. Unterbrechung der Lieferung

6. Haftung für Mängel

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich erfolgten. Festgestellte Mängel des Produktes werden unter der Voraussetzung, dass eine Veränderung an den Gegenständen nicht vorgenommen worden ist, von uns abgestellt, wobei uns die Entscheidung vorbehalten ist, den Mangel an Ort und Stelle oder in der eigenen Firma zu beseitigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Mängel bis zu deren Behebung den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten.

7. Zahlung

Zahlung innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Zielüberschreitungen werden 3 % Zinsen über den Bundesbank-Diskont berechnet. Bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Anbahnung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, sowie bei drohendem Konkurs, werden sämtliche Rechnungsbeträge unter Aufhebung vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig.
Rechnungen sind zahlbar:

8. Zahlungsverzug

9. Zahlungsweise

10. Eigentumsvorbehalt

11. Schutzrechte

Für gelieferte Software und Sprachaufzeichnungen verbleibt das Copyright beim Verkäufer. Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei Ing.-Büro Döbelt. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme der Fa. Döbelt ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Döbelt erlaubt. Die Vervielfältigung von Döbelt Software ist nur für den Inhouse-Gebrauch bzw. zum Backup gestattet. Für von Ing. Büro Döbelt nicht hergestellte Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.

12. Übertragbarkeit

Käufer und Verkäufer dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis übertragen. Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann die Fa. Döbelt weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte, verweigern. Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt. Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
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